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Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2025
####Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 10 ist online freigeschaltet und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
Ganz dringend ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu ändern gewesen. Damit dies rechtssicher geschieht, hat der Landeskirchenrat die Änderungen als Notverordnung beschlossen, so dass diese im jetzigen Gesetz- und Verordnungsblatt abgedruckt und verkündet werden können. Diese Notverordnung unterliegt der Genehmigung der Landessynode. Diese hat auf ihrer Tagung am 24./25. November den Beschluss des Landeskirchenrates zur Notverordnung genehmigt.
Dringend zu veröffentlichen war auch die Neufassung der Verordung der Zwischenkirchlichen Schul- und Bildungskonferenz (ZWIKI), so dass dies mit den anderen beteiligten Landeskirchen in NRW rechtskonform zum 1.12.2025 geschehen kann.
Im Frühjahr des kommenden Jahres sind wieder Wahlen in die Mitarbeitervertretung. Diese Mitarbeitervertretungen ist alle 4 Jahre neu zu wählen. Hierfür hat die Evangelische Kirche von Deutschland ein neues Wahlrecht beschlossen, dass die einzelnen Landeskirchen -u.a. auch die Lippische Landeskirche- übernimmt und für das nächste Wahlverfahren anwenden wird.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zu
- dem kirchlichen Arbeitsrecht, welches die Arbeitsrechtliche Kommission beschlossen hat,
- der Satzungsänderung des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Ebenso wurde
- die Neufassung der Satzung für die Arbeitsgemeinschaft „Alavanyo“ (Arbeitsgemeinschaft für Eine-Welt-Arbeit) und
- die Handreichung zum Lektorendienst
vom Landeskirchenrat beschlossen und sind nicht nur in diesem Gesetz- und Verordnungsblatt abgedruckt, sondern können auch im FIS-Kirchenrecht eingesehen werden.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
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Landeskirchenamt