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Kirchengesetz
zur Übernahme des Kirchengesetzes
der Evangelischen Kirche in Deutschland
über die Statistik

vom 22. November 1994

(Ges. u. VOBl. Bd. 10 S. 454)

Die 30. ordentliche Landessynode hat in ihrer Sitzung am 22. November 1994 das Kirchengesetz zur Übernahme des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Statistik beschlossen, das hiermit bekannt gegeben wird:
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§ 1

Dem von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland am 12. November 1993 beschlossenen Kirchengesetz über die Statistik (Kirchliches Statistikgesetz) wird nach Artikel 10 Buchstabe b der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland zugestimmt.
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§ 2

Das kirchliche Statistikgesetz wird für den Bereich der Lippischen Landeskirche in Geltung gesetzt.
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§ 3

Der Lippische Landeskirchenrat wird ermächtigt, die zur Ergänzung und Durchführung des kirchlichen Statistikgesetzes notwendigen Bestimmungen zu erlassen.