.Anlage 3 zum BAT-KF
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Anlage 3 zum BAT-KF
Entgeltgruppenplan zum BAT-KF
für Stammkräfte in Qualifizierungs- und
Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen,
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten
sowie Integrationsfirmen
(S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF – SEGP.BAT-KF –)
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Vorbemerkungen
- Der S- Entgeltgruppenplan gilt für die Stammkräfte, die in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen tätig sind.
Berufsgruppe
Stammkräfte in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen
Fallgruppe |
Tätigkeitsmerkmal |
Verg.Gr. |
1 |
Mitarbeiterinnen, soweit nicht einer höheren Fallgruppe zugeordnet |
S 1 |
2 |
Mitarbeiterin, die eine Arbeitsgruppe beaufsichtigt; Mitarbeiterin in der Verwaltung mit mindestens 25 % Anteilen selbstständiger Arbeit |
S 2 |
3 |
Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, die eine Arbeitsgruppe anleitet; Mitarbeiterin in der Verwaltung mit selbständigen Verantwortungsbereich |
S 3 |
4 |
Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, die eine Arbeitsgruppe anleitet und in besonderem Umfang für diese Gruppe Verantwortung trägt1; Mitarbeiterin in der Verwaltung mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit einem besonderen Verantwortungsbereich; pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen; Mitarbeiterin, die Stütz- und Förderunterricht durchführt |
S 4 |
5 |
Mitarbeiterin in der Verwaltung mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, der Mitarbeiterinnen unterstellt sind, die nicht Maßnahmeteilnehmende sind; Mitarbeiterin, die regelmäßig Planungs- und Organisationsaufgaben durchführt; pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen, die besonders schwierige Aufgaben wahrnehmen; Arbeitsvermittlerin |
S 5 |
6 |
Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit herausgehobenem Verantwortungsbereich (z.B. Leitung eines Arbeitsbereiches); Mitarbeiterin mit therapeutisch-diagnostischer Tätigkeit, Arbeitsvermittlerin mit herausgehobenem Verantwortungsbereich |
S 6 |
7 |
Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit besonders herausgehobenem Verantwortungsbereich |
S 7 |
8 |
Mitarbeiterin mit herausgehobener Verantwortung für mehrere Aufgabengebiete oder Einrichtungsteile; Vertretung der Mitarbeiterin nach S 9 |
S 8 |
9 |
Mitarbeiterin als Leitung der gesamten Einrichtung |
S 9 |
Anmerkung
- Den Mitarbeiterinnen kann bei erheblich überdurchschnittlichen Leistungen eine monatliche, widerrufliche Zulage in Höhe bis zu 10 % der Vergütung gezahlt werden. Näheres kann in einer Dienstvereinbarung geregelt werden.

